Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Zweiter Abschnitt. 
halten. Im letzten Beispiele (§. io4) würde, wenn der Rente- 
niver vor der bestimmten Zeit sterben sollte, gar nichts vergütet; 
hier wird aut jeden Fall die bis zu dem Todestage des Rente"* 
nirers aufgelaufene Summe bezahlt, 
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> Wenn zum voraus bestimmt würde, dafs die 
Leibrente für die ersten n Jahre stehen bleiben, da 
für aber von Ablauf dieses Zeitpuncts an dem Ren- 
tenirer eine höhere Leibrente bezahlt werden sollte, 
so kann die vom Anfänge des n -J- iten Jahrs zahl 
bare Leibrente als eine um n Jahre aufgeschobene 
angesehn werden. So viel mal nun der baare Werth 
der um n Jahre aufgeschobenen Leibrente für das 
Alter a in dem baaren Werthe der vollen Leibrente 
für dafselbe Alter enthalten ist, so viel mal kann der 
Rentenirer jährlich einen Rententhaler vom n + Iten 
Jahre an erhalten, d. h. es verhält sich die jährliche 
Hebung von der nach Ablauf der Ruhejahre zu 
zahlenden Leibrente zu der jährlichen Hebung von 
der vollen Leibrente, wie der baare Werth der letz- 
tern zu dem baaren Werthe der erstem. 
Sollte aber nach Ablauf von n Jahren die Leib 
rente jährlich nur mit I Rthlr. bezahlt werden, so 
tnüfste der Werth der um n Jahre aufgeschobenen 
Leibrente J gleich seyn dem Werthe der mit dem 
Uten Jahre aufhörenden jährlich mit x zu zahlenden 
, . v’n f I 
Leibrente, d. h, es wäre K a' zrr 
^ t r 
(Äa — \ a ) x, und es wäre dann die Zahlung
	        
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