Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Renten etc. auf ein einz. Leben. 185 
.— s *n f X 
A a" 
in jedem der ersten n Jahre oder x 
—Jn *j-1 
Aa— A a' * 
Ex. I. Nach dem Vorhergehenden ist der volle 
Werth der Leibrente für einen Fünfzigjährigen === 
10,7961. Wollte dieser nun seine Leibrente wäh 
rend der ersten IO Jahre stehen lafsen, um dafür 
vom n Jten Jahre eine Leibrente 2u ziehen, so 
wäre dies eben so viel als wenn er gleich für 
10,7961 eine um 10 Jahre aufgeschobene Leibren 
te käiifte. Da nun der Werth der letztem für I 
Rthlr. = 3,9450 ($. IOOO? so erhält der Renteni- 
• n 10,7961 
rer vom Uten Jahre an eine xiente von —-——— = 
5,g4üo 
2,7065 Rententhalern. 
Ex. 2* Sollte dagegen für die nämliche Per 
son vom Ablauf des loten Jahrs die Leibrente jähr 
lich mit I Rthlr. bezahlt, bis dahin aber durch ei 
nen jährlichen Beitrag erkauft werden, so wäre die- 
Jii 
A 50' * 
ser jährliche Beitrag = 
3,945o 
A 50 
0,5758. 
;xi 
A 50 
10,7961 — 5,9450 
Anm. Sollte der Werth der aufgesparten Leibrente bey 
dem Tode des Renteniers ausbezahlt werden, so gehörte die 
Auflösung der Aulgabe in das nächstfolgende Kapitel, 
§, 106. 
Es bestehe eine Gesellschaft von Personen, die
	        
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