Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Zweiter Abschnitt 
bey ihrem Eintritte vom Alter a waren ; wenn sie 
a^F n lahre alt sind, sollen sie bis zu ihrem Tode 
jede eine jährliche Rente I beziehen, und die da 
zu nothige Summe soll von den Personen unter 
a -f- n Jahren aufgebracht werden ; so wie eine Per 
son durch den Tod abgeht, tritt eine andre vom Al 
ter a wieder ein, und die Gesellschaft ist bereits 
zum Beharrungszustande gekommen; es wird der 
Werth des Beitrags und der Werth der Rente für 
jeden Interefsenten gesucht. Der Beharrungszu 
stand tritt ein, wenn die Ergänzung des Alters a 
abgelaufen ist ; wenn nun jährlich A Mitglie 
der eintreten, so ist dann, ohne Correction, die 
Zahl aller Mitglieder der Gesellschaft == A- -f- Ai 
-f- Ai . -j- A rrr J A’- , die Zahl der zu 
n -j- I 11 f 1 
pensionirenden Interefsenten zrr A A ’ 
n f 5 X ’nf 1 
-f- A -j- . . A rr: JA , und die Zahl der 
’ll \ I 
contribuirenden = f A’- — f A * Jedes con- 
tribuirende Mitglied hat also jährlich zu entrichten 
’n f 1 n 
, /A A Eaf n 
/A ,jL —A Ea-A~Eafn »i 
Da nun jeder eintretende Ihterefsent diesen Beitrag 
fortwährend bis zu Ablauf des nten Jahrs, falls er 
sp lange lebt, erlegen soll, so ist der haare ‘Werth
	        
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