Von Renten etc* auf ein exnz. Leben. 191
Wollte man den Einsatz in jeder Clafse nach einem Durch
schnitt bestimmen, so wäre dieser Einschufs für die jüngern
Personen zu klein, und es wäre zu erwarten, dafs verhältnifs-
mäfsig mehr Personen von dem niedrigem als dem hohem
Alter jeder Clafse eintretcn würden.
Viertens. Will man gestatten, dafs Jemand eine aufge
schobene Leibrente durch temporäre Beiträge an die Kafse
■während der ersten Jahre seines Eintritts kaufe, so kann dies
freilich ohne gröfseres Risico der Kafse geschehen, da, wenn
der E.entenirer auch vor der Bezahlung des ganzen Werths der
eventuellen Leibrente sterben sollte, zugleich die Leistung von
Seiten der Kafse wegfällt, Indefsen würden in diesem Falls
die jährlichen Beiträge nach dem, was vorher §. io5 angeführt
worden, zu bestimmen seyn. Wenn aber A eine bestimmte Zeit
lang einen jährlichen Beitrag an die Kafse entrichten wollte, um
dem B eine gewifse entweder sofort laufende oder aufgescho
bene Leibrente zu verschaffen, so hätte die Kafse bey diesem
einen Geldgeschäfte ein zwiefaches Risico zu übernehmen ,
einmal, dafs A vor der mittleren Zeit stirbt, das andrpmal
dafs B über die mittlere Zeit lebt; diese letztere Art der Be
zahlung der jährlichen Beiträge könnte man also nur dann
gestatten, wenn bey einem grofsen Umfange der Anstalt zu
erwarten wäre, dafs der Nachtheil und Vortheil sich einiger-
maafsen ausgleichen.
Fünftens. Bey Anstalten von geringem Umfange müfste
man ein nicht zu grofses Maximum für das Risico auf ein
einziges Leben bestimmen, da sonst das kürzere oder längere
Leben einer einzigen oder einiger wenigen Personen einen
nachtheiligen Einflufs auf den Bestand des Instituts haben kann*
Sechstens, Bey allem dem ist es sehr rathsam, von Zeit
zu Zeit die Bilanz der Anstalt aufzumachen* Aufser dem haa
ren Vermögen der Kafse an Geld, Effecten und Aufständen
rechnet man zu dem Credit derselben den Werth der noch zu
leistenden Beiträge, und zwar nach dem der Anstalt zum Grün®