Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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I9<2 Zweiter Abschnitt. 
gelegten Tarif und dem jedesmaligen Alter der Contribuenten, 
Um das Debet auszumitteln, wird zu dem gegenwärtigen 
Schuldenbetrag der Kafse ebenfalls der Werth sammtlicher zu 
zahlenden Leibrenten , nach dem angenommenen Tarif und 
dem jedesmaligen Alter der Rentenirer, hinzugefügt. Sollte 
auch das Credit das Debet übertreifen, so ist es doch nicht 
rathsam, zu Gunsten der Rentennehmer eine Veränderung in 
dem Tarif oder den Renten eher vorzunehmen, bis nach einer 
beträchtlichen Reihe von Jahren sich zeigt, dafs der Ueber- 
schufs fortwährend zunehme. Ist das Debet gröfser als das 
Credit, so mufs man die Erhöhung des Einschufslarifs oder 
Herabsetzung der Leibrenten nicht zu lange aufschieben. In dieser 
Hinsicht ist es rathsam, gleich in dem Plane festzusetzen, dafs 
jeder Interefsent sich den Verändrungen, welche die Umstän 
de erfordern möchten, unterwerfen müfse. Dies ist auch des 
wegen rathsam, weil bey der zuverläfsigsten Berechnung und 
der vollkommensten Verwaltung doch unvermeidliche Verluste 
von Kapitalien eintieten, die Zinsen durch die Zeitumstän 
de oder gesetzliche Anordnungen herabgesetzt werden kön 
nen etc. 
Siebentens. Hat die Kafse Nebeneinnahmen, so ist es am 
zweckmäfsigsten, davon, so lange keine Unterbilanz Statt findet, 
den Interefsenten temporäre Erleichterungen oder Zulagen zu 
zugestehen, Dies würde aber wohl im Plane gleich anfäng 
lich zu bestimmen, und über diese Nebeneinnahmen eine be~ 
sondre Rechnung zu führen seyn.
	        
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