Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

194 Zweiter Abschnitt* 
würde, die Summe I am Ende des nten Jahrs be 
zahlt werden sollte; so wäre die Wahrscheinlichkeit, 
dafs die bestimmte Person innerhalb der gegebenen 
n 
n 
Zeit sterbe, 
A 
und folglich der gegenwärtige Werth der angegebe« 
n 
n 
A — A 
A rn 
A 
i 
nen Summe 
d. h. gleich dem aufn Jahre discontirten unbeding 
ten Werthe der Summe I, weniger dem haaren 
Werthe auf den Fall, dafs die Person am Ende des 
nten Jahrs noch lebt. , 
Wenn man n 2=2 I setzt, so hat man den hier 
——Dies wa< 
A r 
gesuchten Werth rr= —— 
re also der Werth der Prämie, wenn Jemand auf 
den Fall, dafs er innerhalb des nächsten Jahrs ster 
ben sollte, seinen Erben die Summe I zusichern, oder, 
wie es zuweilen ausgedruckt wird, sein Leben auf 
ein Jahr versichern wollte. 
Ex. Für eine Person von 50 Jahren wäre die 
se Prämie nach,Süfsmilchs Sterbensordnung und dem 
Zinsfufse von 4 Procent = 0,96153 = 0,0288- 
Wollte die Person also 500 Rth. versichern, so wä 
re die Prämie s: 14,4. 
§• 109- 
Wenn eine Anzahl von Personen des Alters a
	        
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