Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Keilten et c» auf ein einz. Leben. 199 
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zahlt werde; so ist der Werth defselben — r 2 $a, wo 
für man auch wohl ohne beträchtlichen Fehler 
LLl setzen könnte. 
Wenn aber der Sterbethaler jedesmal in dem 
Augenblick, wo der Todesfall erfolgt, bezahlt und 
der Werth danach genau bestimmt werden soll, so 
ist er, übereinstimmend mit §. 34, = # a == 
P 
7v a 
( J — —). Für r = 1,04 wäre dieser 
P r . P 
Werth = 1,01987 #a. 
Anm, Tetens hat in seiner Einleitung etc, unter Num, 
XXI. eine Tabelle über die Wertlie des Sterbethalers für jedes 
Alter, nach Süfsmilclis Sterbens Ordnung und zu 4 Procent be 
rechnet, hinzugefügt. Er nimmt aber dabey an , dafs dia 
Sterbethaler durchgängig im Anfänge des Jahrs bezahlt wer 
den sollen, und jeder von den dort angegebenen Werthen ist 
daher nach der hier gebrauchten Bezeichnung ZU r^a. Dies 
r a pflegt Tetens auch schlechtweg mit T zu“bezeichnen, so 
wie er dagegen, das, was hier {Ja benannt ist, durch R aus- 
druckt, wonach also bey ihm T ZU r R ist. Diese Ausdrücke 
werden indefsen zuweilen unbestimmt , da mau nicht immer 
gleich sieht, auf welches Alter sich T und 11 beziehen, 
§. 113. , 
Sollte der Sterbethaler erst vom n 4* Iten Jah 
re an bezahlt werden, falls nämlich die Person A 
dann erst sterben sollte, so wäre der gegenwärtige
	        
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