Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Von Renten etc. auf ein einz* Leben* 201 
Uebrigens kann man den zuerst in diesem 
angegebenen Werth den auf geschobenen, letzteren 
aber den aufhörenden Sterbethaler nennen, 
Anm, Wenn n gröfser als i ist, so gebender §. 108 und dia 
zuletzt angeführte Formel des gegenwärtigen §. nicht densel 
ben Werth, wie auch begreiflich ist. Es hängt zwar in bei 
den Fällen die Zahlung des Sterbethalers davon ab, dafs A 
innerhalb der n Jahre sterbe. Nach §, 108 wird aber der Ster 
bethaler erst bezahlt am Ende des nten Jahrs, nach dem gegen 
wärtigen §, dagegen am Ende des Sterbejahrs* 
$. II4. 
Wollte eine Person vom Alter a ihre jährlich 
mit I zu zahlende Leibrente während ihrer ganzen 
Lebzeit bey der Kafse stehen lafsen oder, welches 
dafselbe ist, während ihrer Lebzeit jährlich I Rth. 
bezahlen, wofür bey ihrem Tode eine im voraus zu 
bestimmende Summe bezahlt werden sollte, so müfs- 
te man, um den Werth der Summe zu finden, den 
Werth der Leibrente für das Alter a suchen, und 
dann berechnen, tyelcbe Anwartschaft auf den Tod 
von A dafür zu erhalten wäre, d. h. wenn die 
bey dem Tode der Person A zu zahlende Summe 
mit t bezeichnet wird, so ist t ~—, oder wenn 
- & a 
die Zahlung der Anwartschaft in der Mitte des 
Sterbejahrs geschehen soll, t = — * 
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Ex. Die Person sey 40 Jahr alt, so ist der 
Werth ihrer Leibrente nach Süfsmilchs Mortalitäts-
	        
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