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Zweiter Abschnitt,
tabeile und zu 4 von Hundert berechnet, zsz 13,1565
Da nun der Werth des Sterbethalers für das Alter
von 40 Jahren = 0,4555 ist, so kann die 40jäh-
rige Person für die Summe von 13,1565 für ihre
i5,i565
o,4555
Erben eine Anwartschaft auf
28,884 kaufen.
Verlangte Jemand, dafs bey seinem Tode die
Summe I ausbezahlt werden sollte, und würde die
jährliche Rente gesucht, die er dafür während sei
nes Lebens zu bezahlen hätte, so müfste man tfa
als das Kapital ansehen, womit eine Leibrente für
das Alter a gekauft werden sollte, und den jährlichen
Belauf dieser Rente suchen, d. h. wenn diese jähr
liche Rente mit 1 bezeichnet wird, . so wäre 1 HZ
1 Za
Z a
p r 1 1
Za r ^ Za
P
oder
wenn der Todtenthaler in der Mitte des Jahrs zahl
bar
ware,
(-
Z a
Sollte z. B. bey dem Tode einer vierzigjährigen
Pe rson~ eine Summe von 100 Rth. und zwar sofort,
d, h. im Durchschnitt in der Mitte des Jahrs, bezahlt
Werden, so wäre r z tfa = 0,46454, und Zä zu
100 , o,46454
13,1565, also 1
3,53097.
i5,i5§5
Anm. Herr Morgan giebt in seinen Principles etc. für
die Berechnung der Summe, wozu eine während der ganzen
Lebzeit aufgesparle Rente mit ihren Zinsen anwächst, eine an-