Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Renten etc, auf ein einz, Leben, 207 
jedem Todesfall Rth. , also in jedem Jahre 
--— Rth. bezahlen soll, so ist der gegenwärtige 
£ a 
Werth dieser Zahlung = — — X a. Wenn al 
so z. B. a “ 40? so ist nach Siifsmilchs Sterbens 
ordnung und dem Zinsfüße von 4 Procent —~— X a 
n E a 
= —- l —. 13,1565 = 0,5811. Wäre a = so, so 
32,64 
hätte man— 1 —. la ~ - ----- 10,7961= 0,6369* 
E a 16,9a 
Anm, 1. Hiernach würden die gewöhnlichen Todtenkafsen zu 
beurtheilen seyn, wenn dabey ein unveränderliches Alter für die 
Einfretenden festgesetzt wäre, und diese Anstalten zu einem 
Beharrungszustande gelangten* Gröfstentheils gehen sie aber 
schon vorher wieder unter, da die jährlichen Zahlungen den 
Intereisenten zu lästig fallen, und Sicherheitsbestellung für di© 
gehörige Berichtigung nicht wohl zu erhalten ist. Dazu kömmt 
noch Folgendes. Wenn eine Anstalt dieser Art erst errichtet 
•wird, so ist die Anzahl der Sterbenden und der jährliche Bei 
trag gering, die Sterblichkeit und die Beiträge nehmen zu, so 
wie die Gesellschaft älter wird, und erreichen ihr unveränderli 
ches Gröbstes mit Ablauf der Altersergänzung x* Die später 
eintretenden Mitglieder vy er( len daher durch die früher einge 
gangenen vervortheilt. Der wahre mittlere Werth derbey je 
dem Todesfälle zu zahlenden Summe ist nach §. 109, “ 5 
X a 
bey der hier erwähnten Gesellschaft wird er aber ~ 3 
E a 
1 a 
und beide Werth© verhalten sich zu einander wie :• * 
E a la 
Anstalten dieser Art sind daher überall nicht zu empfehlen. 
Wie übrigens di© Berechnung ausfällt, wenn di© Gesellschaft
	        
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