Dritter Abschnitt.
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bezeichnete man die Zahl der im ersten Jabre ab
gehenden Paare, oder AB — A L B-, mit A (AB),
imgleichen die im zweiten Jabre abgehenden Paa
re, d. i. A- B— — A® B®, mit A (A- B A ) etc., so
wäre das zu der Verbindungsdauer aller Paare hin
zuzulegende Stück für das erste Jahr zrz ^(AB),
fiis das zweite Jahr z=z~A (A A B A ) etc. Für alle Jahre
und über alle anfänglich existirende Paare vertheilt
wird also die hinzuzulegende Gröfse =
A (AB) -f- A (A A B A ) + A (A®B®) + . .
AB
AB
^A B
f. Unter der obigen Voraufsetzung
T
2'
wäre also die Correction für die auf ganze Jahre
berechnete mittlere Verbindungsdauer = f.
§. 12(5.
Wenn aber der Abgang der einzelnen Perso
nen in jedem Jahre für sich gleichmäfsig geschieht,
so kann nicht zugleich die Trennung der Paare
gleichmäfsig erfolgen , und die Correction der mitt-
lern Verbindungsdauer nicht völlig = f seyn. Man
setze nämlich, dafs der Abgang der Einzelnen in n,
Terminen des Jahrs und zwar jedesmal im Anfänge
des Termins mit des Decrements erfolge, so
ist die Zeit, welche sämmtliche Paare während des
ersten Jahrs ungetrennt durchleben, zrr
n — 1
n
II 1
n
n
z* B) +