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©der der zu zahlenden Rente zu der Zeit, da sie
fällig sind, gleich ist. Bey jeder Bestimmung des
Werths der Anwartschaften oder Renten mui's also
der Zinsfufs, von dem die GrÖfse der Zinse ab-
hängt, gegeben seyn, indem ein anderer Zinsfuis ei
nen andern Werth gibt. Da übrigens bey der
Ausmittelung des Werths der An wachs des Ka
pitals durch seine Zinsen zum Maasstabe dient, sc
wird hievon zuerst gehandelt werden.