Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

2,50 Dritter Abschnitt. 
t 
/ x dx 
• —, ebenfalls ZL 
ßa 
ß 
für X 
ß. Da indefsen nach Ablauf der Zeit ß noch # — ß Per 
sonen von A leben, welche alle nach B versterben, so mufs 
man zu dem Ueberleben von A noch hinzulegen 
ß 
a 
—, wonach die vollständigeWahrschein- 
a 
a 
ß 
Ci 
i — wird, wie vorher. Es ist daher bequemer, bey Be- 
2 Ci 
Stimmung der Wahrscheinlichkeit des Ueberlebens auf die gan 
ze Dauer der Coexistenz das Leben einer Person bey dem 
Tode der andern, als das Absterben der einen Person nach 
dem Tode der andern zum Grunde zu legen. 
§. 135 
Wenn man die Wahrscheinlichkeit, dafs B zu 
erst stirbt, auf eine bestimmte Zeit, kleiner als die 
Altersergänzung der überlebenden Person, sucht, so 
ist es nicht dafselbe, ob man annimmt, dafs A über 
lebt habe B, oder dafs A gestorben sey nach B. 
Von denjenigen A, die in irgend einem Jahre durch 
den Tod von B getrennt worden, leben nämlich ei 
nige noch eine Zeit lang, und es ist daher für be 
stimmte Jahre die Wahrscheinlichkeit, dafs A über 
lebe B, gröfser als die Wahrscheinlichkeit, dafs A 
gestorbeu sey nach B. 
Die Wahrscheinlichkeit, dafs am Ende des 
nten Jahrs A überlebt habe B, ist, auf ganze Jahre ge-
	        
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