Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

leben, 
bjndnngsrente nur ^ ^ 
aus sjch gleichfalls der obige Satz ergiebt,' 
§. 157. 
.Den Werth einer am Ende des nten Jahrs aufhö- 
fenden Verbindungsrente für das Alter a u. b erhält 
man, wenn man von der vollen Verbindungsrente für v 
diese beiden Leben die um n Jahre aufgeschobene 
Verbindungsrente abzieht, indem die mit dem nten 
Jahre aufhörende und die zu derselben Zeit anhe 
bende Verbindungsrente“ den vollen Werth der Ver 
bindungsrente ausmachen müfsen, oder es ist die nach 
n Jahren aufhörende Verbindungsrente für die Le 
ben a und b, die auch mit lab bezeichnet 
# - 3 n f I 
werden bann, = lab — lab' . 
Ex. Für das Alter von 25 und 30 Jahren er 
hielte man also den Werth der mit dem Ende des 
lOten Jahrs aufhörenden Verbindungsrente, wenn 
man von der vollen Verbindungsrente für die Le
	        
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