Von unbedingten Zahlungen etc. 13
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Für r = 1,03 ist r* =r 1,014889 uud r * ~
1,007417, für r = 1,04 ist r* = 1,019804 und r*
= 1,009853? für r = 1,05 ist r* = 1,024695 und
rl = 1,012272.
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Anm. Wenn man also am Ende des Jahrs 4 Rthlr. Zinsen
zu empfangen hat, fo kann man nach dem nämlichen Zinsfusze am
Ende des halben Jahrs nicht 2 Rthlr., sondern nur i,g8o4 Rthlr.
verlangen. Eben so hat man für das Vierteljahr am Ende dessel
ben nicht 1 Rthlr, sondern nur o,g855 Rthlr. zu fordern. Wenn
man aber diese Zinsen sofort nach dem Empfange wieder zn dem
nämlichen Zinsfusze benutzt, so hat man am Ende des Jahrs an
Zinsen und Zinseszinsen zusammen 4 Rthlr.
§• *7-
1 *
Bey manchen Geldgeschäften ist es indessen
gebräuchlich, die Zinsen für ein halbes - Jahr gleich
der Hälfte der jährlichen Zinsen, für ein Viertel
jahr , gleich dem vierten Theile der Jahrzinse, so
wie überhaupt, wenn r der Exponent der Zunahme
ist, die Zinsen für u des Jahrs r= sr= —-—
n n
zu setzen, und es fragt sich daher, wie viel in die
sem Fall eigentlich an Zinsen bezahlt wird.
Bey halbjährlichen Zahlungen wird in der Mit-
u
te des Jahrs — und eben so viel am Ende des Jahrs
2
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