Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von unbedingten Zahlungen etc. 13 
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Für r = 1,03 ist r* =r 1,014889 uud r * ~ 
1,007417, für r = 1,04 ist r* = 1,019804 und r* 
= 1,009853? für r = 1,05 ist r* = 1,024695 und 
rl = 1,012272. 
\ \ / * 
Anm. Wenn man also am Ende des Jahrs 4 Rthlr. Zinsen 
zu empfangen hat, fo kann man nach dem nämlichen Zinsfusze am 
Ende des halben Jahrs nicht 2 Rthlr., sondern nur i,g8o4 Rthlr. 
verlangen. Eben so hat man für das Vierteljahr am Ende dessel 
ben nicht 1 Rthlr, sondern nur o,g855 Rthlr. zu fordern. Wenn 
man aber diese Zinsen sofort nach dem Empfange wieder zn dem 
nämlichen Zinsfusze benutzt, so hat man am Ende des Jahrs an 
Zinsen und Zinseszinsen zusammen 4 Rthlr. 
§• *7- 
1 * 
Bey manchen Geldgeschäften ist es indessen 
gebräuchlich, die Zinsen für ein halbes - Jahr gleich 
der Hälfte der jährlichen Zinsen, für ein Viertel 
jahr , gleich dem vierten Theile der Jahrzinse, so 
wie überhaupt, wenn r der Exponent der Zunahme 
ist, die Zinsen für u des Jahrs r= sr= —-— 
n n 
zu setzen, und es fragt sich daher, wie viel in die 
sem Fall eigentlich an Zinsen bezahlt wird. 
Bey halbjährlichen Zahlungen wird in der Mit- 
u 
te des Jahrs — und eben so viel am Ende des Jahrs 
2 
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