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Dritter Abschnitt.
A AS. A B^
/ * • (S ’ § * 70 und I50) —
2 2
“ (^a-Ub)f U + 2 p—2 tt) X
^ A.— . A B-
/ ’ab * Wenn r === Is04? fol g Hch =
25,4967 ist? so wird hxenach der vollständige Werth
der gesuchten Rente = I>000128 (¿a — ¿ab) -f*
AA°.AB°
0>I63433 J ^~AB * wofür man m der
Praxis wohl unbedenklich ?, a — l ab setzen kann.
§. 169-
Da ganz allgemein die Ueberlebensrente gleich
ist der Leibrente für die zu versorgende Person, we
niger der Verbindungsrente für dieselbe Person und
den Versorger, so gilt dies auch für die Rente nach
der Hypothese des gleichmäfsigen Absterbens. Sind
nach dieser Hypothese die Leibrenten und Verbin
dungsrenten nur auf ganze Jahre berechnet, so mufs
man die im vorigen angegebene Correction so
wohl wegen der Renten selbst als wegen der Zin
sen sämtlicher Pensionen hinzufügen. Hat man die
Leibrenten und Verbindungsrenten, beide in augen
blicklichen Terminen zahlbar, berechnet, so ist der
Werth der Ueberlebensrente genau der Differenz der
beiden Renten gleich.
Ex. Die im augenblicklichen Terminen zahlbare