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Dritter Abschnitt.
Soll der Beitrag mit dem Eintritt anfangen und
bis zum Tode des Versorgers fortdauern, so wird
das Kapital der Ueberlebensrente mit der vollen
Leibrente für das Alter des Versorgers dividirt, d.
h., w r enn V der baare Wertli der Ueberlebensrente,
C der jährliche Beitrag auf Lebzeit des Versorgers
, ' V
vom Alter b, so ist C zzz —r—■:—, oder wenn P
A. b
die eventuelle Pension ist, C zzz P ,
A a —- A a b
Tb
Ex, Ein Vierzigjähriger versichert einer drei-
fsigjährigen Person eine Ueberlebensrente von 100
Rthlr, und will solche, so lange er und der Pensio
nist zusammen leben, auf den Contributionsfufs bezah
len, wie viel hat er nach Süfsmilchs Tabelle und dem
Zinsfufs von 4 Procent jährlich zu entrichten ? Die
Ueberlebensrente für a 30? wenn b r= 40? ist
E— 4,3031, folglich sind für 100 Rthlr. zu entrich
ten 430,31* Nun ist die Verbindungsrente für
30.40 = 10,7816, folglich C ===: :
° 10,7816
5= 39,91, Wollte der Versorger den Beitrag be
zahlen so lange er selbst lebte, wenn auch der Pen
sionist früher sterben sollte, so wäre im vorherge
henden Falle Ab n= 13,1565, folglich würde für
430,31
“üäsiT = 32 ’ 71 -
diesen Fall C
Sollte der jährliche Beitrag entweder um n*~
Jahre auf geschoben werden oder auch mit demnten
Jahre auf hören, so müfste man im ersten Fall das