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Dritter Abschnitt
sowohl für das Alter des Pensionisten als des Versorgers zu
bestimmen, wobey denn wohl die höchste innerhalb der Grän
zen der Klafse vorkommende Taxe als Norm für die gan
ze Klafse anzunehmen wäre. Soll eine Kafse dieser Art
nur für einen sehr beschränkten Umfang errichtet werden, so
könnte man die Taxe wohl allein nach dem Unterschiede des
Alters des Versorgers und Pensionisten bestimmen; denn auf
diesen Unterschied kömmt es hauptsächlich an, und bey glei
chem Unterschiede des Alters sind die Ueberlebeusrenten nicht
sehr verschieden, sie mögen für ein jüngei-es oder älteres Paar
gesucht werden. Wenn z, B. der Mann acht Jahr älter ist als
die Frau, so ist vom löten Jahre der Frau an bis znm Ö2sten
die höchste Uebeidebensrente bey dem 4osten Jahre ZZ 4,269,
die niedi-igste bey dem löten Jahre ZZ 3,819. Nimmt man
aber alle Taxen vom löten Jahre bis zum 52sten zusammen und
dividirt mit 37, als der Anzahl derselben, so erhält man zum
Durchschnitt 4,n5, welchen man um so mehr als eine allge
meine Taxe für alle Fälle, wo der Mann 8 Jahr älter ist als
die Frau, ansehen kann, da sicher die meisten Ehepaare beym
Eintritt in die Anstalt jünger sind als 47.5g, wozu diese mitt
lere Ueberlebensrente eigentlich gehört.
3) Ueber das Wiederheirathen der Wittwen hat man hin
und wieder Erfahrungen gesammelt und bey einigen Wittwen-
kafsen ist darauf gerechnet* Das Widerverheirathen findet am
meisten Statt bey solchen Wittwen, die nach dem Tode des
Mannes in irgend einem Gewerbe oder in einem Besitz von
Geldeswerth verbleiben,vielleicht am häufigstenunterLandleuten,
wenn mit derWittwe derHof auf einen neuenEhemann übergeht.
Solche allgemeine Erfahrungen auf Wittwenkafsen, die gewöhn
lich in einer ausgesuchten Gesellschaft bestehn, anzuwenden,
halte ich für bedenklich) und ich würde rathen, dies Moment
aus der Berechnung gänzlich wegzulafsen» Uebrigens wird
dennoch festgesetzt werden können, dafs die Wittwenpensionen,
wenn eine Wittwe wieder in den Ehestand tritt und so lan