Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Renten etc* auf zwey Leben. 335 
ge sie darin bleibt, der Kafse anheimfallen, die dadurch im 
mer einige Erleichterung erhält. 
4}. Der Contributionsfufs, wie angenehm er auch für die 
Interefsenten seyn mag, ist für die Kafse, zumal wenn sie nur 
von beschränktem Umfange ist, nicht zu empfehlen ; sie trägt da- 
bey ein doppeltes Risico, einmal dafs der Contribuent vor der 
erwarteten Zeit sterbe, das andremal, dafs der Pensionist über 
die berechnete Zeit lebe, zumal da vorauszusehen ist, dafs die 
meisten Versorger, wenn ihnen anders die Wahl ireygelafsen 
ist, den Contributionsfufs vorziehen werden. Jede Kafse die 
ser Art sollte es sich daher zur Regel machen, die Zahlung 
nur auf den Kapitalfufs anzunehmen, und nur dadurch den 
Versorgern eine Erleichterung zuzugestehn, dafs sie die unbe 
dingt festgesetzte Einschufssumme in bestimmten Terminen mit 
Zinsen und Zinseszinsen abtragen können. 
5). Auch bey Kafsen dieser Art ist eine von Zeit zn Zeit 
vorzunehmendeRewjion sehr zu empfehlen. Wie das Credit der 
Kafse zu berechnen sey, ergiebt sich von selbst; werden Con- 
tributionen angenommen, so wird der Werth derselben, je nach 
dem sie während des Lebens beider Verbundenen oder eines 
derselben bezahlt werden, nach dem Tarif der Verbindungs 
oder Leib-Renten berechnet. Was das Debet betrifft, so be 
rechnet man den Werth der actuellen Pensionen nach der Leib- 
renten-Tabelle, den Werth der eventuellen Pensionen nach 
dem Tarif derWittwenpensionen. Da aber bey dem Beharrungs 
stande der Gesellschaft der erste Theil der Schuld wohl noch 
gröfser werden kann als der letztere, so möchte es rathsam 
seyn, die Berechnung einmal nach einer Sterbensordnung, wo 
nach die Ueberlebensrenten am grösten ausfallen, das andremal 
nach einer Sterbens Ordnung, wonach die Leibrenten am gröfs- 
ten sind, anzustellen. Wenn übrigens auch bey den ersten 
Revisionen die Bilanz der Kafse günstig ausfallen sollte, so 
darf man sich dadurch der fernem Prüfung nicht überhoben 
glauben; denn wenn der Eintritt der Ehepaare gleichmafsig fort
	        
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