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Dritter Abschnitt.
^ ) __ A a -’j— A b — A ab j d.
li. die Rente des Längstlebenden unter zweyen ist
gleich der Summe der Leibrenten für beide ein-
zelne Personen, weniger der Verbindungsrente für
beide zusammengenommen. Wenn a =: b wäre,
so würde der Werth der Rente auf das längste Le
ben = j ia — A a b.
Ex. Wenn die eine der beiden Personen 25
und die andre 30 Jahre alt ist, so wird nach der
Süfsmilchschen Sterblichkeitstafel und dem Zinsfüfse
von 4 Procent Aa = 15,9870, Ab rrr 15,0847, und
A a b = 12,3063? folglich Aa-f-Ab — A ab =
I5?9870 + 15,0847 — 12,3063 = 18,7654-
Anm. Die Sache ist auch so anzusehen, als ob einer je
den der beiden Personen eine Leibrente versichert wäre; da
sie indefsen auf diese Weise die Rente, so lange sie beide leben,
doppelt erhalten würden, so haben sie den einmaligen Werth
dieser Rente für die Zeit ihrer Verbindung zurückzuzahlen.
Es ist demnach die Rente für den Längstlebenden unter zwey
Personen vom Alter a und b ” A a f Ab — A ab, (Vergl.
<5. i4o).
§. 178-
Wenn die Rente auch für diejenigen, welche
im Laufe jedes Jahrs sterben, nach Verhältniis der
Zeit, welche sie noch erleben, überhaupt aber am
Ende des Jahrs bezahlt werden soll, so mufs sowohl
zu Aa und Ab als A a b die Correction hinzugefügt
werden. Danach wird also die Rente auf das läng-