Von unbedingten Zahlungen etc. 19
Zinsfufse benutzt werden könnten. Die zweite Metliode kann
man gebrauchen, wenn die terminlichen Zinsen zwar der Zeit
proportional seyn, der Fundamentalzinsfufs aber sonst beibe
halten werden soll, wo dann das Kapital hiernach bestimmt wer-
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den mufs. Wer z, Beisp. —— HZ 100,9875 , d. h. beinahe
4
101, Rthlr. ausleiht, der kann völlig nach dem Zinsfufse von
4 Procent halbjährlich 2 Rthlr. Zinse fordern, so wie der,
welcher “ ioi,4g, oder beinahe ioif, Rthlr. ausleiht,
4
nach demselben Zinsfufse vierteljährlich einen Rthlr. Zinse zu
fordern hat.
Bey der zuletzt im §. 18 angebenen Methode wird eigent-
lieh durch Erhebung von 1 f auf die Potenz des Gra-
n
des n ein neuer Zinsfufs constituirt.
t
Anm. 2. Dafs übrigens n (r”— 1), wenn n unendlich
grofs wird, ~ log. nat. r sey, wovon späterhin -oft Gebrauch
gemacht wird, mufs hier, als aus der Lehre von den Logarithmen
bekannt, vorausgesetzt werden.
§. 19.
Gegen die Zulässigkeit der zusammengesetzten,
Zinsen wird, aufser den juridischen Gründen, die
hier nicht in Betracht kommen, eingewandt, dafs
die Zinsen nicht immer sofort wieder nutzbar ge