Von unbedingten Zahlungen etc. 31
§. 25.
Sind, der gegenwärtige Werth V der Jahrren
te, der Zinsfufs r — i und die Zahl der Jahre n
gegeben, und wird die dazu gehörige jährliche Ren
te R gesucht, so ist nach dem Vorhergehenden (§,
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), woraus man R —
23) V ~ R p
V
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erhält, d. h. die jährlich
zu zahlende Rente, womit ein Kapital in gewissen
Jahren zugleich verzinset und bezahlt wird, findet
man, wenn man das Kapital durch den discontirten
Werth der Rente I auf die nämliche Zeit dividirt.
Hiernach ist also zu rechnen, wenn ein Werth
gegeben ist, wofür nach einem bestimmten Zinsfufse
auf eine gewisse Reihe von Jahren eine Rente gekauft
werden soll, oder wenn eine bestimmte nach ihrem
gegenwärtigen Werthe angegebene Summe durch
eine Rente in gewissen Jahren bezahlt werden soll.
R begreift hier sowohl den jährlichen Zinsen
belauf U für das Kapital als den Kapitalabtrag Q,
folglich ist R zz Q U, und Q zz R —U. Al-
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so hat man Q zz
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