Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von unbedingten Zahlungen etc. 31 
§. 25. 
Sind, der gegenwärtige Werth V der Jahrren 
te, der Zinsfufs r — i und die Zahl der Jahre n 
gegeben, und wird die dazu gehörige jährliche Ren 
te R gesucht, so ist nach dem Vorhergehenden (§, 
1 
), woraus man R — 
23) V ~ R p 
V 
V 
erhält, d. h. die jährlich 
zu zahlende Rente, womit ein Kapital in gewissen 
Jahren zugleich verzinset und bezahlt wird, findet 
man, wenn man das Kapital durch den discontirten 
Werth der Rente I auf die nämliche Zeit dividirt. 
Hiernach ist also zu rechnen, wenn ein Werth 
gegeben ist, wofür nach einem bestimmten Zinsfufse 
auf eine gewisse Reihe von Jahren eine Rente gekauft 
werden soll, oder wenn eine bestimmte nach ihrem 
gegenwärtigen Werthe angegebene Summe durch 
eine Rente in gewissen Jahren bezahlt werden soll. 
R begreift hier sowohl den jährlichen Zinsen 
belauf U für das Kapital als den Kapitalabtrag Q, 
folglich ist R zz Q U, und Q zz R —U. Al- 
V 
V 
V 
so hat man Q zz 
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