VonRent. etc. aufmehr. Leben. 141
die Dauer des längsten einzelnen Lehens oder der
m
Verbindung nach m — m -f- I = - a.
Hieraus läfst sich also der vollständige Werth
der Dauer jeder längsten Verbindung, von welchem
Grade es auch sey, sehr leicht an geben.
Anm. 1. Was von der Allersergänzung, wenn das längste
.Leben des Einzelnen davon abgezogen wird, übrig bleibt, ist
die Zeit des Ganzausgestorbenseyns des Vereins, welche hie-«
«ach
wird, wie es nach §. 220 seyn mufs.
in f I
Hiernach bleibt also das längste Leben des Einzelnen*
m
oder — Ol) immer kleiner als «j wie grofs auch die
m f i
Zahl der zusammenlebenden Personen angenommen werden
mag. Das scheint in einem Wiederspruclie mit der Sterbens
ordnung zu stehen, da sonach, wenn auch m ~ A, d. h. der
anfänglichen Zahl der Lebenden vom Alter a gleich ist, doch
A
das längste Leben nur
A f 1
u wird , wiewohl nach
der Sterbensordnung von A Personen Eine das höchste Alter
erreicht. Der Widerspruch ist indefsen nur scheinbar, und
diese Behauptungen stimmen, richtig verstanden, völlig mit ein
ander ■ überein. Nach der Siifsmilchschen Sterbensordnung lebt
z. B. im Anfänge des Jahrs 95 noch eine einzige Person, itn
Anfänge desjahis 96 aber keine; die letzte Person stirbt näm
lich im Jahre g5, noch vor dem Anfänge des Jahrs 96, und
erreicht also die Gränze nicht. Wenn im Anfänge des Jahr»
g5 auch noch 100 Personen lebten, so müfsten doch, falls 96
wieder das höchste Alter seyn soll, diese ioo Personen sämt
lich im Laufe des Jahrs y5, folglich vor dent Anfänge des Jahrs
96, absterben, und keine von ihnen würde die Gränze errei
chen, Nur wenn nx ~ 00 gesetzt wird, so wäre der Unter-