Vierter Abschnitt;
152
££ = ^ : £*EQ,
<J) = S.EQ — I 3-3JL E Q>
c = s.eq=h _ a
I 1.2
= S.EQ—II — SE gETl EQ
X IX
= S.EQ—II — ^ SEQ—I 4- 3e±1:.L E Q.
1 1 1.2 v
Bezeichnet man überhaupt die Anzahl der Per
sonen, für welche die Dauer der längsten Verbin
dung gesucht wird, mit X, so ist für die angeführ
ten drey längsten Verbindungen diese Dauer z=s
5, E X — x S.E X + F + S.E X+Tl -..,
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und es gilt daher das oben angegebene Gesetz für
diese drey höchsten Verbindungen. Dafs dafselbe
aber, wenn es für die höchsten Verbindungen in
der Reihe erwiesen ist, auch für die nächstvorherge-
hende gelten müfse ? ergiebt sich auf folgende Art,
Wenn dieses Gesetz für die vier höchsten Ver
bindungen, deren längste Dauer mit 91, £), Q) und
£2, bezeichnet werden mag, richtig ist, so ist