§• 243
Wenn ferner wieder anfänglich m Personen,
eine vom Alter a, eine vom Alter b etc. bis zum
Alter k, welches das höchste seyn mag, verbunden
* sind, und A, B bis K die dazu gehörigen Anfangs-
Zahlen der Lebenden bezeichnen, so ist nach jeder
Sterbens Ordnung ohne Unterschied die am Ende
des Jahrs, und zwar an die dann noch bestehenden
vollzähligen Vereine, zahlbare Verbindungsrente
i ASB^O .. K*
C z *
oder X a b c .. k =
ABC .. K
r z * rx
wo x die Altersergänzung für k ist.
Nun ist zuerst (r — I) ABC .. K . Ä abc .. k —
A x B- .. K- A=Bi .. K"j