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Vierter Abschnitt.
Näherungswerth der Verbindungsrente für die m
Personen annimmt.
Wenn man diese Methode auf die Hypothese
des gleichmäfsigen Absterbens anwenden wollte, so
liefse sich nach den vorher angeführten Formeln
eine Correction und Gränze dafür angeben. In-
defsen für die Hypothese kann man diese Nähe-
rurigsmethode ganz entbehren, da man fast eben
so leicht den richtigen Werth der Verbindungs
renten finden kann, besonders wenn man einmal
n m
die Werthe von f für diesen Gebrauch be-
j rn
rechnet hat.
Will man aber die angegebene Methode auf die
erfahrungsmäisigen Sterbensordnungen anwenden,
so läfst sich weder eine allgemeine Regel der Cor
rection noch Gränze der Abweichung theoretisch
bestimmen. (S. §. 210. Anm.)
Für die Verbindungsrenten dreier Personen trifft
diese Näherungsberechnung ziemlich zu, wie dies
für die Wargentinsche Sterbensordnnng aus der fol
genden, zu 4 Procent berechneten, Tabelle erhellet;
indefsen sind doch schon manche Werthe für die
hohem Alters]ahre nicht zu gebrauchen. So ist
z. ß. nach dieser Tabelle X 50-90-90 := 0,867 und
X 70.90-90 — 0,790; dagegen ist der richtige Werth
für X 90.90, der doch grofser seyn mufs als jene,