Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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Vierter Abschnitt. 
Näherungswerth der Verbindungsrente für die m 
Personen annimmt. 
Wenn man diese Methode auf die Hypothese 
des gleichmäfsigen Absterbens anwenden wollte, so 
liefse sich nach den vorher angeführten Formeln 
eine Correction und Gränze dafür angeben. In- 
defsen für die Hypothese kann man diese Nähe- 
rurigsmethode ganz entbehren, da man fast eben 
so leicht den richtigen Werth der Verbindungs 
renten finden kann, besonders wenn man einmal 
n m 
die Werthe von f für diesen Gebrauch be- 
j rn 
rechnet hat. 
Will man aber die angegebene Methode auf die 
erfahrungsmäisigen Sterbensordnungen anwenden, 
so läfst sich weder eine allgemeine Regel der Cor 
rection noch Gränze der Abweichung theoretisch 
bestimmen. (S. §. 210. Anm.) 
Für die Verbindungsrenten dreier Personen trifft 
diese Näherungsberechnung ziemlich zu, wie dies 
für die Wargentinsche Sterbensordnnng aus der fol 
genden, zu 4 Procent berechneten, Tabelle erhellet; 
indefsen sind doch schon manche Werthe für die 
hohem Alters]ahre nicht zu gebrauchen. So ist 
z. ß. nach dieser Tabelle X 50-90-90 := 0,867 und 
X 70.90-90 — 0,790; dagegen ist der richtige Werth 
für X 90.90, der doch grofser seyn mufs als jene,
	        
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