Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

VonRent. etc. auf mehr« Leben. <217 
rente für 2 fünfzehnjährige Personen, deren mittlere Verbin 
dungsdauer so grofs wie die angegebene Lebensdauer, wird 
~ i4,65o. Für eine Person vom Alter 44,98, wo die mittlere 
Lebensdauer ZZ 19,73, ist die Leibrente “ i2,oiö; für zwey 
dreyfsigjährige, deren Verbindungsdauer auch HZ 19,75, ist die 
Verbindungsrente ZZ u,85i« Für eine Person vom Alter 
67,98, wo die mittlere Dauer ZU i3,o5, hat man die Leibrente 
ZU 8,884; für zwey fünf und vierzigjährige Personen, deren 
Verbindungsdauer ebenfalls ZZ i5,o5, erhält man die Verbin 
dungsrente ZZ 8,836« Für eine Person vom Alter 72,28, de 
ren Lebensdauer ZZ 7,48, ist die Leibrente ZZ 5,544; für 
zwey 60 jährige, deren Verbindungsdauer ebenfalls ZZ 7,48, ist 
die Verbindungsrente ZZ 5,567. Noch ist für eine Person vom 
Alter 86,64, deren Lebensdauer ZZ 3,8g, die Rente ZZ 2,992, 
für zwey 70 jährige Personen aber, deren Verbindungsdauer 
wieder ZZ 3,8g ist, wird die Verbindungsrente ZZ 2,940, 
Aus diesen Betrachtungen ergiebt sich, dafs man nicht 
wohl, wie Langsdorf ln seinen arithmetischen Abhandlungen über 
juristische, und forstwirtschaftliche etc. Fragen, S, 67 anrath, 
die Zeitrenten auf die mittlere Existenz bey Versorgungsanstal 
ten zum Grunde legen könne. Der von ihm angeführte Grund, 
dafs hienach die Kafse auf ein vollkommen sicheres Fundament 
gebauet werde, ist auch nur von einer Seite richtig," und die 
vorgeschlagene Berechnung ist da, wo die Kafse Leibrenten zu 
empfangen hat, zu ihrem offenbaren Nachtheil. Zudem würde 
bey den Verbindungsrenten durch die vorgeschlagene Methode 
wenig gewonnen werden, da die Verbindungsdauern fast eben so 
Weitläufig zu berechnen sind als die Verbindungsrenten, 
§• 249, 
Sollte eine höhere Verbindungsrente für Per 
sonell deren Altersergänzungen «,/?.. /, sind, mit
	        
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