VonRent. etc. auf mehr« Leben. <217
rente für 2 fünfzehnjährige Personen, deren mittlere Verbin
dungsdauer so grofs wie die angegebene Lebensdauer, wird
~ i4,65o. Für eine Person vom Alter 44,98, wo die mittlere
Lebensdauer ZZ 19,73, ist die Leibrente “ i2,oiö; für zwey
dreyfsigjährige, deren Verbindungsdauer auch HZ 19,75, ist die
Verbindungsrente ZZ u,85i« Für eine Person vom Alter
67,98, wo die mittlere Dauer ZU i3,o5, hat man die Leibrente
ZU 8,884; für zwey fünf und vierzigjährige Personen, deren
Verbindungsdauer ebenfalls ZZ i5,o5, erhält man die Verbin
dungsrente ZZ 8,836« Für eine Person vom Alter 72,28, de
ren Lebensdauer ZZ 7,48, ist die Leibrente ZZ 5,544; für
zwey 60 jährige, deren Verbindungsdauer ebenfalls ZZ 7,48, ist
die Verbindungsrente ZZ 5,567. Noch ist für eine Person vom
Alter 86,64, deren Lebensdauer ZZ 3,8g, die Rente ZZ 2,992,
für zwey 70 jährige Personen aber, deren Verbindungsdauer
wieder ZZ 3,8g ist, wird die Verbindungsrente ZZ 2,940,
Aus diesen Betrachtungen ergiebt sich, dafs man nicht
wohl, wie Langsdorf ln seinen arithmetischen Abhandlungen über
juristische, und forstwirtschaftliche etc. Fragen, S, 67 anrath,
die Zeitrenten auf die mittlere Existenz bey Versorgungsanstal
ten zum Grunde legen könne. Der von ihm angeführte Grund,
dafs hienach die Kafse auf ein vollkommen sicheres Fundament
gebauet werde, ist auch nur von einer Seite richtig," und die
vorgeschlagene Berechnung ist da, wo die Kafse Leibrenten zu
empfangen hat, zu ihrem offenbaren Nachtheil. Zudem würde
bey den Verbindungsrenten durch die vorgeschlagene Methode
wenig gewonnen werden, da die Verbindungsdauern fast eben so
Weitläufig zu berechnen sind als die Verbindungsrenten,
§• 249,
Sollte eine höhere Verbindungsrente für Per
sonell deren Altersergänzungen «,/?.. /, sind, mit