Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

2.66 
Vierter Abschnitt, 
teil Zahlen der Lebenden, hier 
rafn 
-, nehmen, und diese mit 
^ multipliciren. Hat man auf diese Weise die Zahlungen 
aller Jahre bis zur Altersergänzung y berechnet und addirt, 
jo dividirt man durch die discontirte Lebenszahl für A, d. h» 
7 
7 
durch 
ra 
, wodurch man also J 
7 
x7 A 
erhält. Für die übrige Zeit multiplicirt man die um y Jahre 
7 
aufgeschobene Leibrente für A mit y , woraus sich das Stück 
/ 
7 A— 
l A a f / ergiebt. Beide Theile zusammen 
A r 7 
geben die gesammte Ueberlebensrente für A über die nach B 
verstorbenen C» Will man den Werth dieser Rente haben, 
für den Fall wenn B nach C gestorben ist, so zieht man den 
vorher erhaltenen Werth von der Ueberlebensrente für A nach 
dem Tode beider Personen ab. 
$. 276. b. 
Sollte bey dieser Rente eine Correction ange 
bracht werden, so ist der vollständige Wertli, m Ue- 
bereinstimmung mit §. 229 b, m 
/ 
/AB’ 
(C 
n 
C~T) 
rn ABC 
U 
/ A B a C- 
rn ABC
	        
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