Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

VonRent. etc. auf mehr. Leben. <273 
wird, so lange irgend eine Verbindung eines bestimm 
ten Grades unter einer gewifsen Anzahl yon Per 
sonen existirt, z. B. so lange aus zehn Personen noch 
irgend zwey Zusammenleben. 
Wenn die Rente des Längstlebenden unter die 
jedesmal noch lebenden Personen oder bestehenden 
Vereine getheilt wird, so dafs also der Antheil der 
abgegangenen Personen oder Vereine den noch be 
stehenden zuwächst, so heifst die zu diesem Zwek- 
ke gestiftete Verbindung von Personen eine Tonti 
ne, die jedoch auf mancherley Art modificirt seyn 
kann. Bey der Tontine kömmt nicht allein der 
Werth der ganzen jährlich zu zahlenden Rente in 
Betracht, sondern auch der Werth des wahrschein 
lichen Antheils einer jeden einzelnen Person oder 
eines jeden Vereins eines bestimmten Grades, wenn 
nämlich x die Tontinenrente über Verbindungen ver 
theilt wird. 
$• 278* 
Will man zuerst die Rente des längstlebendeit 
Einzelnen als eine Tjeitrente auf das längste Leben 
ansehen, und nach der Hypothese des gleichmafsi- 
gen Absterbens für Personen von gleichem Alter, 
wovon die Ergänzung s=r « seyn mag, berechnen, 
so ist sie leicht zu finden. Da nämlich nach der 
Hypothese das längste Leben des Einzelnen, wenn 
die Verbindung anfänglich aus m Personen besteht, 
' II. S
	        
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