Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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Vierter Abschnitt. 
— 22,392, wogegen die genaue Berechnung den wahren Werth 
der Tontine für sechs Personen schon zu 25,329 giebt. Für a 
(ia y 6,516* 
70 wird 
= 9 ? B76, 
Aa 2 4,299 
wogegen der wahre Werth für die Tontine von sechs Personen 
schon ZU 11,475 ist, Diese Unterschiede sind für eine Nähe 
rung doch zu grofs. 
Herr Brunn druckt in seiner Berechnung etc. S, i55 den 
Näherungswerth der Tontine, wenn m die Anzahl und x dio 
Altersergänzung der Personen ist, durch W ZU 
1 
Q m f aus, uud bestimmt Q durchgängig aus den gege- 
r x 
benen Werthen der Tontine für zwey Personen, nämlich Q HZ 
2 1 a — X a 2 
( .—— ) 2 . Da hier aber überall die Gränso 
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des Werths der Tontine für das gegebene Alter , nämlich 
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f ,' zum Grunde gelegt wird, so fallen im Allgemeinen 
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diese Werthe etwas grofser aus als die von mir angegebenen. 
Nach dieser Regel wird z, B. der Werth der Tontine für 6 
Personen vom Alter 60 ZZ 16,538; nach der von mir vorge 
schlagenen Methode wird er, aus der Tontine liir 5 Personen 
hergeleitet, ZZ i5,42i; der wahre Werth ist ZZ i5,i22, 
Anm. 2. Wenn bey Tontinen die Personen nach dem 
Alter in Clafsen eingetheilt werden, so mufs man der Sicher 
heit wegen die Berechnung der Clafsen nicht nach dem Mittel 
des Alters, sondern nach dem jüngsten Alter der Clafse, ein 
richten. Wenn z, B* die Clafse für die Jahre von 11 bis 20 
aus hundert Personen bestände, so könnte es sich zutragen, 
dafs darunter zwanzig vom Alter 11 wären; rechnete man nun 
den Werth der Tontine nach dem Mittelalter von i5 Jahren,
	        
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