VonRent.etc.auf mehr.Leben. 301
so erhielte man denselben zu 4 Procent sehr nahe ZZ 23,961?
dagegen würde die Tontine für die 20 Personen vom Alter 11
allein schon beinahe 23,g64 seyn, Für Personen unter 10
Jahren müfste man also die Rente so wie für Neugebohrne be
rechnen.
Oft wird es bey Tontineplanen gestattet, dafs mehrere
Personen zusammen unter einer einzigen Nummer eingehen, so
dafs sie, so lange eine derselben lebt, an der Tontinenrente
Antheil nehmen. Gewöhnlich wird dabey festgesetzt, dafs al
le diese Personen in die Clafse eintreten sollen, die dem Al
ter der jüngsten unter ihnen zukömmt, imgleichen dafs für
jede Person eine besondre Actie genommen werden solle, und
es werden meistens eigne Abtheilungen für solche verbundene
Personen errichtet. Streng genommen sollte dies nicht ge
stattet seyn, da solche verbundene Personen unter sich wieder
eine kleinere Tontinengesellschaft ausmachen, und weil so
wohl die Anzahl der unter einer Nummer eintretenden Perso
nen als der Unterschied des Alters in jedem einzelnen Verein
verschieden seyn kann, diese einzelnen Vereine unter sich sehr
ungleich behandelt werden, wenn sie auch jeder nach dem Alter
der jüngsten Person eintieten. Dabey wird ein einzelner Ver
ein für die ganze Abtheilung um so lästiger, je gröfsor die
Anzahl der Personen und je kleiner der Unterschied ihres Al
ters ist; wenn z. B. vier Personen, jede von 3o Jahren, un
ter einer Nummer eintreten, so ist das längste Leben unter ih
nen nach der Hypothese ZZ 53§ Jahre ; wenn zwey Personen
eine von 00, die andre von So .Jahren, unter eins eintreten,
so ist ihr längstes Leben nach der Hypothese ZZ 39 Jahre;
nach der gewöhnlichen Einrichtung aber werden beide Parthien
in die nämliche Clafse aufgenommen.
Indefsen ist die angeführte Einrichtung gewöhnlich, und
wird von Familien, die das einzuschiefsende Kapital gern ge
meinschaftlich benutzen wollen, häufig gewünscht. Eigentlich
sollte man, um die aus dieser Einrichtung entstehenden Unzu-