Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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Vierter Abschnitt, 
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iräglichkeiten so viel als tliunlich zu vermeiden, festsetzen, 
dafs die Clafse, in welche solche Parthien eingehen mxifsen, 
nach dem längsten Leben in denselben bestimmt werden solle* 
Es lafsen sich aber die Regeln für diese Berechnung nicht 
wohl solchergestalt angeben, das jeder Interefsent die Richtige 
keit des Verfahrens bey seiner C'lafsification beurtheilen kann, 
welches doch iür ein Institut dieser Art zu wünschen ist. 
Man könnte jedoch jenen Unzuträglichkeiten einigermaafsen 
durch die Bestimmung entgehen, dafs, wenn zwey oder mehre 
re Personen in einer solchen Parthie von gleichem Clafsenal- 
ter sind, sie zusammen in die nächstjüngere oder eine der an 
dern jüngern Clafsen eintreten müfsten.
	        
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