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Vierter Abschnitt,
(A — A—) (B — B—) ■ ■ (D — D—) t
A B . . D rn
wo der erste Factor die Wahrscheinlichkeit ausdruckt,
dafs ein bestimmter Verein am Ende des nten Jahrs
ganz ausgestorben sey.
§• 292.
Wenn die Summe I am Ende des nten Jahrs
fällig wäre unter der Bedingung, dais A noch lebte,
die übrigen Personen aber gestorben wären , so hat
te man den Werth derselben ==
n n n
A" (B — B—) . . (D — D—) i__
A B .. D rn
wo der erste Factor die Wahrscheinlichkeit angiebt,
dafs am Ende des nten Jahrs aus dem bestimmten
Verein A noch lebt, die übrigen Personen aber ver
storben sind.
Falls aber die Summe I bezahlt werden sollte
zu der nämlichen Zeit unter der Bedingung, dafs
am Ende des nten Jahrs noch irgend eine der Per
sonen AB .. D aus 'der bestimmten Verbindung
lebte, so wäre ihr Werth m
AB .. D — (A—A—) CB—B-—) .. (D—D—) i
AB. . D m
Tt
CA—A—) (B— B—).. (D-
n
-D”)
A B
D
^ rn
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