Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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Vierter Abschnitt. 
Kürze wegen soll diese Gröfse, nämlich der Werth 
des Thalers, der für jeden Verein am Ende des 
Jahrs, worin derselbe aufgelöfet wird, fällig ist, hier 
mit & ah .. d bezeichnet * werden, und es ist also 
i A (ab .. d) 
hiernach ab . . d rrr — [i — 
r p 
/ . . I 
§: 294. 
Wenn man anuimmt, dafs in jedem Jahre, für 
sich genommen, die Auflösung der Verbindungen 
gleichmäisig und contmuirlich geschehe und dafs 
die Summe I für jeden Verein sofort bey der Auf 
lösung bezahlt werde, so ist der gegenwärtige Werth 
dieser Summe = — & . ab .. d. 
P 
Soll aber der Abgang der Einzelnen in jedem 
Jahre für sich gleichmäfsig seyn, so kann nicht zu 
gleich die Auflösung der A ,r erbindungen gleichmä 
fsig geschehen, und unter dieser Voraufsetzung fin 
det man den haaren Werth der für jede aufgelöse- 
te Verbindung zu zahlenden Summe I folgender- 
maafsen. Wenn die anfängliche Verbindung aus 
m Personen AB . . F und das Jahr aus n gleichen 
Theilen besteht, so ist die Anzahl der ungetrennten 
Vereine während des ersten Jahrs im Anfänge des 
ersten Zeittlieils =rr ABC .. K, ferner am Ende 
des isten, 2ten, 3ten und nten Zeittheils nach einander
	        
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