Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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Vierter Abschnitt. 
. 0,012698, auch, wenn x 1 Ist, / — um so klel- 
ner wird, je gröfser m ist, so wird jeder Coefficient für sich, 
ohne Rücksicht auf das davorstehende Zeichen, verneint und 
kleiner als o,oigio5. 
§. 295 
Wenn ferner bey einer anfänglichen Verbin 
dung von m Personen die Anwartschaft I bezahlt 
werden sollte bey dem Tode einer bestimmten Per 
son A, im Fall sie zuerst unter den gegebenen Per 
sonen stirbt, und zwar am Ende des Sterbejahrs, so 
hat man auf ganze Jahre gerechnet den Werth die- 
AA.Bï Cï.. Fi 
ser Summe 
+ 
ABC .. F r 
AAï.B 4 - C-2. . . Fi, 
+ 
ABC .. F r 3 
Ai B* C¿ .. F¿ 
A^BiCi .. Fi Ai 
ABC ..Fr + 
“ ABC ..Fr 2 
Ai Bi Ci . . Fi 
+ • • — c 
ABC . . Fr 
A-2 Bâ C^ 
ABC 
— i 
A 
— *0 - I) bc ..f - 1 a bc . . f. 
Soll hiebey auf augenblickliche Theile des Jahrs 
gerechnet, jedoch jede Anwartschaft erst am Ende
	        
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