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Vierter Abschnitt.
. 0,012698, auch, wenn x 1 Ist, / — um so klel-
ner wird, je gröfser m ist, so wird jeder Coefficient für sich,
ohne Rücksicht auf das davorstehende Zeichen, verneint und
kleiner als o,oigio5.
§. 295
Wenn ferner bey einer anfänglichen Verbin
dung von m Personen die Anwartschaft I bezahlt
werden sollte bey dem Tode einer bestimmten Per
son A, im Fall sie zuerst unter den gegebenen Per
sonen stirbt, und zwar am Ende des Sterbejahrs, so
hat man auf ganze Jahre gerechnet den Werth die-
AA.Bï Cï.. Fi
ser Summe
+
ABC .. F r
AAï.B 4 - C-2. . . Fi,
+
ABC .. F r 3
Ai B* C¿ .. F¿
A^BiCi .. Fi Ai
ABC ..Fr +
“ ABC ..Fr 2
Ai Bi Ci . . Fi
+ • • — c
ABC . . Fr
A-2 Bâ C^
ABC
— i
A
— *0 - I) bc ..f - 1 a bc . . f.
Soll hiebey auf augenblickliche Theile des Jahrs
gerechnet, jedoch jede Anwartschaft erst am Ende