Von Rent. etc, auf mehr* Leben. 315
des Sterbejahrs bezahlt werden, so ist der baare Werth
des xten Jahrs, wenn z die abgelaufene Zeit wah
rend defselben bedeutet.
(F — z AF ) dz, woraus sich für jeden
Fall der gesammte Werth finden läfst.
Wenn also unter dieser Voraufsetzung bey ei
ner anfänglichen Verbindung unter drey Personen,
der Werth der Anwartschaft gesucht wird, die bey
dem Tode von A bezahlt werden soll, falls dann
die beiden mitverbundenen Personen B und C noch
leben, so ist dieser baare Werth für das xte Jahr
A anstatt A A ~~, imgleichen
man
B anstatt A B
etc., so erhält man
den Werth für alle Jahre