Vierter Abschnitt.
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—, für drey Personen = etc. (Ver-
3 4
Es wird also die mittlere Lebensdauer für eine
a .
einzelne Person vom Alter a, = , die mittle-
/ ' - 2
re Verbitidungsdauer für zwey Personen dieses Al
ters ~
gleiche §. §. 61 und 127)»
Wollte man m “ 00 annehmen, so würde
a
— o, d. h, die Verbindungdauer wäre kürzer als je-
m i
der angebliche Zeittheil,
i ,
§. 204-
Nach der nämlichen Hypothese, aber nur auf ganze
Jahre gerechnet, w äre für m Personen vom Alter a die
f Qu — n)m
mittlere Verbindungsdauer rrr; 1 i
w r o für n die natürlichen Zahlen von I bis « — X
gesetzt werden miifsen. Da man hier auch im als
das erste und (« — I) m als das letzte Glied ansehen
kann} so hat man nach §. 42 Anm. 2
/ (« — n)i
am
I
a.m
c-
«m f I
m f i
/(« — l) m 1 —
m . m
2 . 3
m . m ■
1 — /(« — I) m
r . m — 2
m f i
2.3.4
/(« “ D°
/ C« — I>“
T7~ )•