Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

VonRent. etc. auf mehr. Leben. 335 
5) die Anwartschaft fällig bey dem Tode einer 
von zwey bestimmten Personen, welche die mittlere 
im Sterben ist, durch Addirung der auf den be 
stimmten Fall zahlbaren Summen bey dem Tode 
von A und von B, nach §. 297? 
6) die Anwartschaft zahlbar bey dem Tode 
einer von zwey bestimmten Personen, welche zuletzt 
unter den dreien stirbt, durch Zusammenlegung die 
ser Werthe auf den bestimmten Tod von A und 
von B, nach (§. 296)? 
7) die Anwartschaft zahlbar bey dem Tode der 
längstlebenden von zwey bestimmten Personen, wenn 
alsdann die dritte Person noch lebt, (Siehe den Schlufs 
des §. 297)? 
8) die Anwartschaft fällig bey dem Tode jeder 
der drey Personen, die zuerst stirbt, d. h. bey Auf 
lösung der Verbindung zu dreien, (§. 295 am Schlufs), 
9) die Anwartschaft zahlbar bey dem Tode je 
der der drey Personen, welche die zweite im Ster 
ben ist, durch Berechnung der "Werthe für alle 
drey Personen nach 297? 
10) die Anwartschaft zahlbar bey dem Tode 
jeder der drey Personen, die zuletzt stirbt, d. h. 
bey dem Tode des Längstlebenden unter den dreien, 
durch Zusammenlegung der Werthe für alle drey 
Personen nach §. 296* 
Amn. Morgan hat in seinen Principles fast alle diese Falle 
umständlich demonstrirt. Die Auflösung folgt indefsen unmittel 
bar aus den angezogenen §. §. 295 bis 297. Die hier n ch folgen 
den Aufgaben sind nicht füglich nach den in den erwähnten $, <§, 
yorgetragenen Sätzen zu beantworten.
	        
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