VonRent. etc. aufmehr. Leben. 349
n nfl nfr
AA~(B-B-)(C-C-)
schobenen Anwartschaft aber = 77—7=; ♦
A rnf I B Li
Da übrigens die Fundamentalformel dieselbe Form
behält, die Anwartschaft mag sofort o^er erst vom
n -J- lten Jahre an zahlbar seyn, so erhält man
auch durch Reduction beider Formeln auf die Le
bensrenten eben so viel und eben so zusammen
gesetzte Lebensrenten, nur mit dem Unterschiede,
dafs in jeder einzelnen zu der aufgeschobenen An
wartschaft gehörigen Lebensrente die veränderlichen
Zahlen der Lebenden um n Jahre fortrücken, auch
der Exponent von r um n gröfser wird. Wenn
z. B. irgend eine Lebensrente hey der gleich lau-
A’-B’ £ C’-D’- A-B—
fenden Anwartschaft = f — —7~ =::: —~ „ X
J ABLD r 1 AB
X (a—I) (b—I) c d war, so wird eben dieser Theil
hey der um n Jahre aufgeschobenen Anwartschaft =
’n ’n 'nfl ’nfr 11-1 n-i n n
A B C~D A— B— C— D“
^ ABCD rufi a n n t\ X
A B C D rn
X (a -f* n — I) (b f n — I) (cfn) (d f n).
Wenn also die Anwartschaft um n Jahre auf
geschoben werden soll, so müfsen, aus wie vielen
Theilen der Ausdruck dafür auch bestehen mag, in
jeder Theil-Rente die veränderlichen Lebensjahre
um n vermehrt, der Werth auf n Jahre discontirt
und mit der Wahrscheinlichkeit, dafs dieselbe Ver
bindung von Personen, welche bey dieser Theilrente
zu Grunde liegt, am Ende des nten Jahrs bestehe,
multiplicirt werden.