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Vierter Abschnitt.
Wenn man überhaupt mit E M die Ver
bindungsdauer von m Personen bezeichnet, deren
Alter durchgängig um I Jahr zurückgerechnet ist,
ferner mit E (M — I)“ . I, E (M — II)—.II
etc. die Dauer irgend einer Verbindung nach m,
wobey für m — I, m — 2 etc. Personen das Alter
um ein Jahr zurück gerechnet wird, für die übrigen
X, 2 etc. Personen aber unverändert bleibt, sodann mit
—i —i
m—
7m
-I (M — I)
E M > —vfZT— ErM-I)-. I,
(M — II)—
M~— II
E (M — II)
. II
etc. an deutet, dafs jede der gedachten Verbindungs
dauern mit dem Producte der in, m — x, m — 2
etc. Zahlen der Lebenden für das nämliche Jahr
dividirt, und mit dem Producte derselben, jedoch
um ein Jahr zurückgerechneten, Zahlen der Leben
den multiplicirt werden soll, auch endlich die Sum
men der gleichnamigen solchergestalt bestimmten und
mit den angegebenen Quotienten der zugehörigen Zah
len derLebenden multiplicirten Verbindungsdauern mit
(M - I)-
M — I
E (M — I)— . I,
—i
etc. bezeichnet, so ist die vollständige Verbindungs-