Von Rent. etc. auf mehr. Leben, 81
Viertes Kapitel.
Von
der Dauer des Ueberlebens unter
mehreren Personen.
$• 219-
"Wenn man die Zeiten, während welcher un
ter einer Anzahl von Vereinen, die anfänglich aus
m Personen bestehen, die Verbindungen von m — u
bestimmten Personen ungetrennt fortdauern, nach
dem die übrigen Personen abgegangen sind, zusam
mennimmt, und deren Summe durch die anfängli
che Zahl der Vereine dividirt, so erhält man die
mittlere Dauer des Ueberlebens, oder kürzer das
mittlere Ueberleben, der bestimmten Verbindung
nach m—u. Ist m — u~l, so hat man das Ue
berleben einer einzigen Person über die andern mit
verbundenen m — I.
§. 220.
Wird das Absterben der Einzelnen als glei’ch-
mäfsig angenommen , und sind anfänglich m Per
sonen von dem nämlichen Alter a, wozu die
Ergänzung « gehören magverbunden, so ist
das mittlere Ueberleben der Verbindung von m
— I bestimmten Personen über die mte Person =
II. F