1 óe To7g sigrjg •
; ev&eíag" orí
;ós tt.qog ano-
jóe sni do&iv
i-cog dodévrog •
vr¡v ‘) orí ko-
xai ir¡gdt• on
kóyov l’yei TTQog
'og yiüQLOV do
ro (,ir¡v. orí ijÓE
óyov tyei TiQÓg
d-Évrog xai rr¡g-
\nd \ov6e Eiog
Tira 1(710 TOVÖE
EÓOflEVlHV ÖOÖEV
7Eig (.IEV ETEQCCl,
Oig EV TU) TCQló-
yíov rjroi lóyov
íyov E%El TTQog
rroflljv’ orí ló-
!/ (f OTEQÜJV rUtvÓE
— 19 —
Stück abschneidet, so schneidet auch die andere auf einer andern
ein Stück ah, das ein gegebenes Verhältniss hat; und in den fol
genden Sätzen heisst es : Dass dieser Punkt auf einer der Lage
nach gegebenen Linie liegt; dass das Verhältniss dieser Geraden
zu der gegeben ist; dass das Verhältniss dieser Geraden zu einem
Abschnitt gegeben ist; dass diese Gerade der Lage nach gegeben
ist; dass diese Gerade durch einen gegebenen Punkt geht; dass
das Verhältniss dieser Geraden zu einer gewissen, die von diesem
Punkt bis zu einem gegebenen geht, gegeben ist; dass das Ver
hältniss dieser Geraden zu einer gewissen von diesem Punkte ge
zogenen gegeben ist; dass das Verhältniss dieses Rechtecks zu
dem aus einer gegebenen Geraden und dieser Geraden construir-
ten gegeben ist; dass die eine Seite dieses Rechtecks gegeben ist,
die andere ein Verhältniss zu einem Segment hat; dass dieses
Rechteck oder ein solches nebst irgend einem gegebenen Rechteck
gegeben ist, jenes aber ein Verhältniss zu einem Segment hat;
dass diese Gerade zugleich mit einer solchen, zu der sie ein gege
benes Verhältniss hat, ein Verhältniss zu einer gewissen Geraden
zwischen diesem und einem gegebenen Punkt hat; dass der Raum
zwischen einem gegebenen Punkt und dieser Geraden gleich ist
dem zwischen einem gegebenen Punkt und der Geraden zwischen
diesem und einem gegebenen Punkt; dass das Verhältniss dieser
und dieser Geraden zu irgend einer zwischen diesem und einem
gegebenen Punkt gegeben ist; dass diese Gerade von zwei der
Lage nach gegebenen Geraden Segmente abschneidet, die ein gege
benes Rechteck einschliessen. In dem zweiten Huche sind die
Voraussetzungen andere, das Meiste aber von dem Gesuchten
stimmt mit dem im ersten Ruche überein; ausserdem findet sich
folgendes darin: dass dieses Rechteck entweder allein oder zugleich
mit einem gegebenen ein Verhältniss zu einem Segment habe;
dass das Verhältniss des Rechtecksaus diesen zum Segment gegeben
ist; dass das Verhältniss des Rechtecks aus der Summe dieser beiden
Geraden und aus der Summe dieser beiden Geraden zu einem
Segment gegeben ist; dass das Rechteck aus dieser Geraden und
aus dieser vermehrt um eine Gerade, zu welcher diese ein gege-