120
Zweites Hciuptstiick
rVWWVyVW */WW% •WV'W* wvwv ^^■vw\»w%
DER IV. ABSCHNITT
Von Rechnungen mit Decimalbriichen,
Erklärung.
327. §• J^eder aliquote Theil von 1, dessen Nenner eine decadi-
sche Einheit ist, heisst ein Decimaltheil von 1, und zwar von
der ersten, zweiten, dritten, vierten Ordnung, u. s. w. nach
dem jener Nenner zu einer solcher Ordnung (4. §.) gehört.
Z. B. Ein Zehntel
Hundertel
Tausendel
10 100 1000
sind Decimaltheile der Einheit von der ersten, zweiten, dritten
Ordnung.
32Ö. §. Zusatz. Jeder Decimaltheil der Einheit von was
immer für einer Ordnung bestehet aus zehn Decimaltheilen von
der zunächst höheren Ordnung, wie z. B. ein Zehntel-^-aus zehn
10
Hundertein (327. §.).
ICO
Erklärung*.
32g. §. Ein Decimalbruch oder Zehnthe¿lichter Bruch
soll jeder Bruch heissen, welcher eine decadische Einheit zu sei
nem Nenner hat,
z b 37 ' ^ 5?58
sind Decimalbrüche.
100
10000
100
Erklärung.
33o. §. Man kann alle Decimalbrüche in reine und unreif
ne eintheilen. Ein reiner Decimalbruch hat einen Zähler, wel
cher aus eben sovielen oder wenigeren Ziffern bestehet, als Nul
len