Der I. Abschnitt
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Beweis. Wir wollen diese Quotienten in der Ordnung mit
a, ß, <y, b bezeichnen, wobei x und ß unter sich, y aber und &
unter sich gleichartige Grössen seyn sollen, damit wirklich x:ßzz
werden könne (i3i. §.). Nun ist bei den gegebenen Propor-
i , ~ x , ad bc , a d
tionen ad = bc, msrnr (080. ); daher —=— oder — . —ü
ms
nr
m
nämlich x'bzzßy, und darum ot:ß~<y:}} (692. §.).
Lehrsatz.
707. §. Wenn die gleichnahmigen Glieder von mehreren
geometrischen Proportionen (6öo. §.) unter einander multi-
plicirt werden; so müssen auch die Pvoducte unter sich in ei
ner Proportion stehen.
Beweis. Hat man zwo Proportionen A:B=C:D und E:F
zz G : H ; so ist bei ihnen ADrrBC, EH^FG (6öö. §.): also AD.
EH=BC.FG, oder auch AE. DH := BF . CG (191. 194. §.); daher
AE:BFdCG:DH (692. §.). Und hieraus folgt, dass der Lehr
satz überhaupt für jede Anzahl von Proportionen gelten muss:
denn wenn es wahr ist, dass man aus zwoen Proportionen durch
die Multiplication ihrer gleichnahmigen Glieder eine Proportion
ableiten kann; so wird diese mit einer dritten Proportion auf
gleiche Art behandelt ebenfalls eine Proportion geben ; dann
wird sich aus dieser und einer vierten gleichfalls eine neue Pro
portion ableiten lassen , u. s. w.
Lehrsatz.
708. §. Für jede geometrische Proportion a:bzzc:d ste
hen auch alle gleichnahmige, etwa mte Potenzen sowohl als
Wurzeln ihrer Glieder unter sich in einer Proportion, näm
lich a m : b tn zzc m : d m und c: \Ad.
Beweis. Es ist ad=bc (6öö. §.): also a^d" 1 = b w c 7 " (47^*
m m m m
472. §•), und |/aLd-|/b|/c (476* 47^- §•)> woraus nach
(692. §.) die Richtigkeit des Lehrsatzes erhellet.
Er-