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Viertes Hauptstadt
sammengesetzte Verhältniss ein vervielfachtes - Verhältniss (eine
ratio multiplicata) in Ansehung jedes Bestand Verhältnisses: und
insbesondere wird es ein verdoppeltes , verdreifachtes, vervier
fachtes, überhaupt vermfachtes Verhältniss (eine ratio dupli
cata, triplicata, quadruplicata mtuplicata) genannt, nachdem
es aus 2, 3, oder m an der Zahl gleichen Bestandverhältnissen
zusammengesetzt ist.
715. §. 1. Zusatz. Sind ^V:B, C:D, E:F, —P : Q, R:S
m an der Zahl gleiche Verhältnisse; so hann man alle einzeln
genommen einem Verhältnisse p:q gleich setzen, nämlich A:Br:
p:q, C:D = p:q, E:F = p:q, —P:Q=:p:q, R:S = p:q: also ist
/72 . J>/72 _ p/72 . q/» £772 . £)772 _ p/72 . q/22 ]£//2 . p//2 = p//2 . q/rt _ _ _ p/72 . Q/22 _
p m :q m , R m : S m p m : q m (708. §.); und das aus allen m an der
Zahl Verhältnissen zusammengesetzte (712. §. ) ist ACE PR :
BDF QSrrppp—p : qqq q (707. §. ) = p m : q m = A ni : B m ~
C m : D E ? ” : F w = — = P m : Q m :r:R/" : S m . Das vermfachte Verhält
niss oder die ratio mtuplicata (714» §•) ist also so gross als das
Verhältniss der mten Potenzen der Glieder jedes einzeln genom
menen Bestandverhältnisses.
716. §. 2. Zusatz. Es war p"*:q w — ppp — p:qqq— q
nichts anders als ein aus m an der Zahl gleichen Verhältnissen
p:q, p:q, p:q — p:q zusammengesetztes (712. §.), mithin
das vermfachte Verhältniss des Bestandverhältnisses p:q (7i4.§.) :
das Verhältniss p w :q w der mten Potenzen zwoer Grössen p, q
ist also das vermfachte Verhältniss oder die ratio mtuplicata des
Bestandverhältnisses p : q ihrer Wurzeln. Insbesondere ist das
Verhältniss p 2 :q 2 zweier Quadrate das verdoppelte Verhältniss,
oder die ratio duplicata des Verhältnisses p:q ihrer Wurzeln:
und das Verhältniss p 3 :q 3 der Würfel ist das verdreifachte Ver
hältniss, oder die ratio triplicata des Verhältnisses p:q ihrer
Wurzeln, u. s. f.
Erhlarun g.
717. §. Der Zusammensetzung (712. §.) stehet die Thei-
lung eines Verhältnisses P:Q entgegen, welche daher geschehen
soll, wenn man die einzeln genommenen Glieder P, Q in gleich
viele Factoren zerlegt, und die Verhältnisse der Factoren des Glie
des P gegen die Factoren des Gliedes Q als Bestandverhältnisse
von P:Q in der Bedeutung (712. §.) betrachtet. Z. B. das Ver
hält-