DER II. ABSCHNITT
Von Reihen, und ihrer Summirung.
726. §. Jede Menge von Grössen, welche nach einem bestimm
ten Gesetze erhalten werden , heisst eine Reihe ; und jene Grös
sen werden ihre Glieder genannt. Die Quadrate z. B. 1, 4 5 9?
16, 25, 36 der natürlichen Zahlen 1, 2, 3, 5, 6 machen ei
ne Reihe aus, das Gesetz, nach welchem die einzelnen Glieder da
von erhalten werden, bestehet darinn, dass jedes Glied die Sum
me des zunächst vorhergehenden Gliedes und des um 1 vermehr
ten Doppelten seiner Quadratwurzel ist, nämlich : das dritte Glied
gr: 4+2.2+1; das vierte 16 = 9 + 3.2 + 1 ; das fünfte 25= iß+4»2+i,
u, s. w.
E r h 1
a r u n g
ö‘
727. §. Unbestimmt, oder ohne Ende Jortlaitfende, auch
unendliche Reihen sind , wie die Polynomial-Functionen (6‘oi.§.),
alle Reihen, welche aus einer so unbestimmten Anzahl von Glie
dern bestehen, dass es für sie schlechterdings kein letztes Glied
gibt: dagegen heissen endliche Reihen , welche aus einer be
stimmten Anzahl von Gliedern bestehen, die demnach alle sich
mit gewissen letzten Gliedern endigen.
E r k 1
a r u n ff.
728. §. Addirt man alle Glieder einer Reihe, mit gehöriger
Rücksicht auf ihre Vorzeichen H—, welche sie vielleicht haben,
zusammen in eine Summe* so heisst das, was diese Summe gibt,
die vollständige Summe der Reihe. Statt dessen werden bis
weilen nur etliche von den ersten Gliedern einer Reihe zusammen
addirt; und danti heisst ihre Summe die unvollständige Summe
der