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Viertes Hauptstiick
exponent z ist, wenn man J/errg setzt; so muss e~g" seyn: also
istLoge^z Log g (778. §.); und darum Loggrr —.
Lehrsatz.
780. §. Das Verhältniss unter den Logarithmen, welche
einer Grösse in zweien Systemen zugehören ist dem Ver
hältnisse unter den Logarithmen gleich, welche in denselben
Systemen was immer für einer anderen Grösse entsprechen.
Beweis. Die Basis des einen Systemes sey A, und B die
des anderen,* die bei ihnen statt findenden Logarithmen einer
Grösse Z mögen aber a, b, und oc, ß die einer anderen Grösse X
seyn: so ist nach (77 2. §. ) A Ö =Z, B b =Z, A*=X, B 8 = X. Daher
ist A Ä :zB & und A a “ B^ 3 ; mithin A b = B, Aß = B: also A^r: A/ 3 .Da
raus folgt nun — =-7-5 zum Beweis, dass die Exponenten der
Verhältnisse a:b, a:ß, und dabei diese Verhältnisse selbst ein
ander gleich sind (680. 681. §.)
781. §. Zusatz. Die Logarithmen, welche einerlei Grös
sen bei zwei verschiedenen Systemen zugehören, sind in einem
constanten Verhältnisse unter sich, ’ Avelches nämlich für alle Grös
sen und ihre Logarithmen gilt: es sind daher bei zweien loga-
rithmischen Systemen zwo Zahlen p^7r d nkbar, deren Verhält
nis 7T gegen einander jenem constanten Verhältnisse gleich ist,
dergestalt, dass, wenn G was immer für eine Grösse bedeutet,
und MzrLogG, PzrLogG die Logarithmen derselben Grösse sind,
M im Systeme, zu welchem p gehört, und P in dem anderen Sy
steme, zu welchem t gehören soll, allemal M: P~p:7T seyn muss
(78°. §.)•
Erklärung.
782. §. Diejenigen bestimmten Zahlen p, t bei zweien lo-
garithmischen Systemen, welche das constante Verhältniss pnr
unter den Logarithmen geben, die jeder Grösse in denselben Sy
stemen zugehören (781. §.), heissen die Moduln der logarith-
mischen Systeme, auch wohl die Moduln der Logarithmen.
Legt