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Viertes Hauptstück
der Quotient wird den gesuchten Fragwerth y der Function (n.i.),
oder das Facit (big. §.) geben,
Ö23. §. 1. Zusatz. Dieses (822. §. 2. 3. 4* n >) ist die so
genannte Regel Detri ( Regula de tribus numeris), sonst, wie
gen ihres sehr ausgebreiteten Nutzens die goldene Regel (Regu
la aurea) genannt: und durch die Aufgabe selbst ist die Beschaf
fenheit der Rechnungsfragen vollkommen bestimmt, welche nach
ihr sich aufiosen lassen.
Z. B. Wenn einem Taglöhner 7 fl. für 3 Arbeitstage ge
bühren; wieviel erhält er für 29 Tage P oder wieviel Tage lang
muss er für 63 fl. arbeiten P
Bei der ersten Frage Avird der gesammte Arbeitslohn als
eine Function von der veränderlichen Arbeitszeit , und bei der /
zAveiten Frage die Arbeitszeit als eine Function von dem verän
derlichen Arbeitslohn betrachtet; und in beiden Fällen stehet die
Function im geraden Verhältnisse gegen die veränderliche Grös
se (817. §. 1. 2. n.): im ersten Falle ist der Grundtverth der ver
änderlichen Grösse = 3 Tag, ihr Fragwerth aber — 27 Tag, und
der Grundwerth der Function := 7 fl.; im zweiten Falle dagegen
geben 7 fl. den Grundwerth, 63 fl. den FragAverth der veränder
lichen Grösse, und 3 Tag den GrundAverth der Function (819.^.).
Beide Fragen kann man also nach (822. §. 2. 4* n.) folgender-
massen beantworten.
3Tag: 29 Tag? — 7 fl. 7 fl.: 63 fl.? r: 3 Tag
3)203 fl. 7)189 Tag
Facit 67 fl., 40 Kr. Facit 27 Tag.
TVenn ferner eine Arbeit von 5o Menschen binnen 27 Ta
gen vollendet werden kann; in welcher Zeit werden sie i5o
Menschen vollenden P oder wieviel Menschen werden nöthig
seyn , sie binnen 9 Tagen zu Stande zu bringen P
Bei der ersten Frage wird die gesammte Arbeitszeit als eine
Function von der bei der Arbeit zu verwendenden Menge von
Menschen betrachtet; bei der zweiten Frage aber sieht man die
zur Vollendung der Arbeit nöthige Menge von Menschen als eine
Function von der Zeit an, binnen Avelcher sie vollendet werden
soll; und sowohl bei jener als bei dieser Frage stehet die Function
im verkehrten Verhältnisse gegen die veränderliche Grösse ^817.
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