Full text: Anfangsgründe der allgemeinen Grössenlehre, und decadischen Arithmetik (Erster Band)

Viertes Haupistück 
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het; so wird der nach (n, 3.) gemachte Ansatz einer Verbesse 
rung bedürfen, und diese wird bei ihm geschehen, wenn man 
für jede solche veränderliche Grösse ihren Grundwerth aus der 
ersten Columne in die zweite, und ihren Fragwerth aus der zwei 
ten Columne in die erste überträgt (n. 1. 2.). 
5. Endlich multiplicire man das dritte Glied des nach (n. 3.) 
entworfenen, oder nach (n. 4*) verbesserten Ansatzes mit allen 
einzelnen Factoren der zweiten Columne; multiplicire ferner die 
Factoren der ersten Columne besonders unter sich; und dividire 
hierauf das erste Product durch das zweite: so muss der Quotient 
den gesuchten Fragwerth der Function zum vierten Gliede des 
Proportion-Ansatzes (n. 3.) geben (691. §. ). 
Z. B. Man habe an 3 Taglöhner für 2 Wochen. bei 4 täg- 
lichen Arbeitsstunden 25 fl. zu zahlen: was werden 17 Tag 
löhner für 5 Wochen bei 7 täglichen Arbeitsstunden behom- 
men müssen P 
Man wisse ferner, dass 12 Taglöhner bei 4 täglichen Ar 
beitsstunden 6 Wochen lang für 126 f. arbeiten; wie lang 
werden 24 Taglöhner bei ö täglichen Arbeitsstunden für 25z 
fl. arbeiten müssen P 
Bei der ersten Frage w ird der gesammte zu zahlende Arbeits 
lohn als eine Function von den Mengen der Taglöhner, täglichen 
Arbeitsstunden, und Arbeitswochen, als drei veränderlichen Grös 
sen betrachtet, gegen welche einzeln genommen sie in geraden 
Verhältnissen gefunden wird (817- §.): da also bei ihr 3 Tag 
löhner, 4 Stunden , 2 Wochen die Grundwerthe, 17 Täglöhner 
aber, 7 Stunden, 5 Wochen die Fragwerthe der veränderlichen 
Grössen sind, und 25 fh der Grundwerth der Function ist (819. 
820. §.); so lässt sich die erste Rechnungsfrage nach der in (n. 3. 
5.) vorgeschfiebenen Regel, wbe hier in I), beantworten. 
Bei den zw r eiten Rechnungsfrage wird die gesuchte Arbeits 
zeit als eine Function von der Menge der Taglöhner, ihrem ge- 
sammten Arbeitslohn, und der täglichen Arbeitszeit, als drei ver 
änderlichen Grössen betrachtet (817. §.); und dabei sind 12 Tag 
löhner, 4 Stunden, 126 fl. die Grundwerthe, 24 Taglöhner aber, 
8 Stunden, 2Ö2 fl. die Fragwerthe dieser veränderlichen Grössen, 
und 6 Wochen machen den Grundwerth der Function selbst aus 
(819. 820. §.): in der Meinung also, dass dieselbe Function ge 
gen
	        
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