Viertes Hauptstück
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861. §. 1. Zusat z. Die ganze Schuld muss also hier-als
die Summe des gesammten Rabatts und der zu leistenden baaren
Bezahlung betrachtet werden, dergestalt, dass die haare Bezah
lung von der ganzen Schuld abgezogen den gesammten Rabatt,
und dieser davon abgezogen die haare Bezahlung zum Rest gibt
(860. §.).
862. §. 2. Zusatz. Sey S die um eine Zeit Z früher, als
der Schuldner verpflichtet ist, abzutragende Schuld,- R der ge*
sammte dafür bewilligte Rabatt,- r der für eine Zeit z bestimmte
Pro cent-Rabatt ^ welche von der vorigen Zeit Z vielleicht unter
schieden ist ^ daher S—R die zu leistende baare Bezahlung (861.§.) t.
so ist Pt das Interesse, welches ein Capital zz S—R bei einem un
bekannten jährlichen Procent x binnen der Zeit Z abwerfen soll
te; und r ist dasjenige Interesse, welches jede 100 fl. der baaren
Bezahlung 'S—R bei demselben Procent x binnen der Zeit z abwer
fen müssten (860. §.). Nach (844 §•) i st also 100.1 Jahr : (S-R)
Z-x:R, und 100.1 Jahr: 10Q z^x :r, nämlich (702. §.) 1 Jahr 12.
zzx: r.
863. §. 3. Zusatz. Für z —Z gibt die erste Proportion in
(862. §.) nach (688. §.) R.100.1 Jahrrrx (S—Pi)Z; und die zweite
Proportion (das.) nach (691. §.)
gibt
1 Jahr
~Z r *’
für diesen
Werth von x erhält man also aus jener Gleichung R.100.1 Jahr
~r. 1 Jahr (S—R), und hieraus folgt (100+r) R =;rS mithin nach
(692. §.) 100+ r : r = S :R, das heisst. Wenn der Procent - Rabatt
r für dieselbe Zeit angewiesen wird, um welche eine Schuld S
früher abgetragen werden soll; so muss sich die Summe 100 + r
gegen den Procent - Rabatt r so verhalten, wie die abzutragende
Schuld S sich gegen den gesammten Rabatt R verhält ; diesen
Kann man demnach nach (691. §. ) berechnen; und dann die zu
leistende baare Bezahlung S-R bestimmen.
Z. B. 1935 fl., welche man erst nach 1 Jahr zu zahlen
schuldig wäre, sollen sogleich gegen 8 p. c. Rabatt für 1 Jahr
ausgezahlt werden; wie gross ist der gesummte Rabatt, und
die zu leistende baare Bezahlung P
Die Proportion 108 : 8“ igSS fl.: R
gibt den gesammten Rabatt Pi — 143 fl., 20 kr.
Die ganze Schuld beträgt S— 1935 fl. — —
Die zu leistende baare Bezahlung ist 8—1^1791 fl., 40 kr.